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  EUROPAWAHL 2004

Organisation, Ablauf und Trends

Die 6. Wahlen zum Europäischen Parlament

Am 13. Juni werden in Deutschland die Abgeordneten für das Europäische Parlament der 6.Wahlperiode von 2004 bis 2009 gewählt. Diese 6. Wahl zum Europäischen Parlament wird eine historische Wahl und die größte in der europäischen Geschichte sein. Denn neben den 15 alten Mitgliedstaaten der EU nehmen nun auch die am 1. Mai der EU beigetretenen 10 neuen Mitgliedstaaten teil. Von den 455 Millionen Einwohnern der erweiterten EU werden 338 Millionen wahlberechtigt sein, die zusammen 732 Mandate für das Europaparlament vergeben werden. 99 Abgeordnete davon werden von den 63,3 Millionen Wahlberechtigten (davon 4,1 Millionen Erstwähler) aus Deutschland bestimmt werden.


Wie wird gewählt?

Für die Direktwahl zum Europäischen Parlament besteht kein einheitliches Wahlsystem. Am 26. April 1976 wurde die Rechtsakte zur "Einführung allgemeiner, unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung" unterzeichnet. Hier werden nur wenige Wahlgrundsätze vorgegeben wie etwa das grobe Wahldatum (Link zu Kapitel 2.4 Wann wird gewählt?), die Mandatsdauer und die Unvereinbarkeit des Mandats mit anderen Aufgaben wie nationalen Regierungsämtern oder der Mitgliedschaft in der Europäischen Kommission. Die Doppelmitgliedschaft im Europäischen Parlament und in einem nationalen Parlament ist dagegen möglich und wird etwa in Großbritannien auch praktiziert.

Innerhalb dieses Rahmens können die Mitgliedstaaten ihr eigenes Europa-Wahlsystem festlegen. Zuletzt 1998 hat das Europäische Parlament dem Rat der EU einen Vorschlag für ein einheitliches Wahlsystem zu den Direktwahlen gemacht, dort ist jedoch noch keine Entscheidung gefallen. Somit werden auch die 6. Direktwahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2004 nach unterschiedlichen, nationalen Verfahren stattfinden.

Das deutsche Europawahlsystem

Für die 6. Direktwahlen zum Europäischen Parlament gilt in Deutschland das Europawahlgesetz vom 16. Juni 1978 in der Neufassung vom 8. März 1994.

Weitere rechtliche Grundlagen für die Europawahlen in der Bundesrepublik Deutschland sind Artikel 23 des Grundgesetzes, der Beschluss und Akt zur Einführung allgemeiner und unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, Artikel 19 des EG-Vertrages, die Richtlinie 93/109/EG des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, die Europawahlordnung und das Bundeswahlgesetz:

  • Demnach werden die 99 Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

  • Es gilt das Verhältniswahlrecht - ein wenig wie bei der Zweitstimme der Bundestagswahl.

  • Doch im Gegensatz zu dieser hat jeder Wähler nur eine Stimme, mit der er eine Partei oder Wählervereinigung wählen kann, deren Kandidaten entweder auf Landeslisten zur Wahl stehen (wie bei der CSU und CDU) oder auf einer einzigen Bundesliste für alle Bundesländer (z.B. SPD, Bündnis 90 /Grüne, FDP, PDS).

  • In beiden Fällen liegen jedoch starre Listen vor, d.h. wer auf diesen Listen auf die Position Eins gesetzt wird, zieht als erster ins Europäische Parlament ein. Im Gegensatz zur Bundestagswahl gibt es keine Direktkandidaten für einzelne Wahlkreise.

  • Zum Vergleich: In Österreich, Schweden, Belgien, Dänemark, Finnland, Italien, Luxemburg und den Niederlanden wird mit sogenannten "offenen Listen" gearbeitet.

  • In Deutschland gilt auch bei der Europawahl eine 5%-Hürde - nur wenn eine Partei diese 5% der abgegebenen Stimmen erhalten hat, ausgezählt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren, kann sie Abgeordnete von ihrer Liste nach Straßburg senden.

Noch vor der Europawahl 2004 sollen wesentliche Änderungen des Direktwahlakts in Kraft treten:

  • verbindliche Festlegung des Verhältniswahlrechts in allen Mitgliedstaaten, wie es bei der Europawahl 1999 bereits tatsächlich der Fall war,

  • das Verbot einer gleichzeitigen Mitgliedschaft im Europäischen Parlament und in einem nationalen Parlament,

  • das Recht der Mitgliedstaaten, selbst zu entscheiden, wann die Wahllokale geöffnet sind und wann mit der Stimmenauszählung begonnen wird; das jeweilige Wahlergebnis darf jedoch erst dann bekannt gegeben werden, wenn die Wahl in dem Mitgliedstaat, dessen Wähler als letztes wählen, abgeschlossen ist. Deutschland kann daher erstmals bei der Europawahl die Wahlzeit um 18 Uhr beenden und unmittelbar anschließend mit der Stimmenauszählung beginnen.

Quelle: www.auswaertiges-amt.de

Weiterführende Links


Wer wird gewählt?

Am 13. Juni 2004 werden turnusgemäß insgesamt 732 Abgeordnete aus 25 EU-Mitgliedstaaten gewählt. Hierbei haben alle deutschen Wahlberechtigten die Möglichkeit, insgesamt 99 Mandate über eine Bundes- oder Landesliste der Parteien für das Europäische Parlament zu besetzen.

Passives Wahlrecht

Wider erwarten sind die Regelungen für das passive Wahlrecht nicht europaweit standardisiert. In Österreich liegt das Mindestalter für Kandidaten der Europawahl bei 19 Jahren, in Belgien, Griechenland, Irland, Luxemburg und Großbritannien muss man 21 Jahre alt sein, Frankreich schreibt 23 Jahre vor und Italien sogar 25. In Deutschland kann grundsätzlich jeder Deutsche gewählt werden, der am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und

  • nicht vom Wahlrecht oder der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

Außerdem sind Unionsbürgerinnen und -bürger wählbar, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben und am Wahltag

  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzen

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und

  • nicht vom Wahlrecht und der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Wahlvorschläge können von Parteien und sonstigen mitgliedschaftlich organisierten, auf Teilnahme an der politischen Willensbildung und Mitwirkung in Volksvertretungen ausgerichteten Vereinigungen mit Sitz, Geschäftsleitung, Tätigkeit und Mitgliederbestand in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eingereicht werden.


Wer darf wählen?

Aktives Wahlrecht

  • Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnen und nicht in Deutschland oder in den anderen Mitgliedstaaten vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Eintragung in ein Wählerverzeichnis erfolgt im Allgemeinen von Amts wegen.

  • Wahlberechtigt sind grundsätzlich auch die im Ausland lebenden Deutschen Die Eintragung in ein Wählerverzeichnis setzt in diesem Falle aber einen Antrag des Wahlberechtigten voraus.

  • Wahlberechtigt sind auch die in Deutschland wohnenden Unionsbürger aus den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wenn sie sich für die Ausübung ihres Wahlrechts in Deutschland entschieden haben. Die Eintragung in ein Wählerverzeichnis setzt ebenfalls einen Antrag des Wahlberechtigten voraus, es sei denn, ein entsprechender Antrag wurde bereits bei der Europawahl 1999 gestellt.

Quelle: www.auswaertiges-amt.de

Weiterführende Links


Wann wird gewählt?

Ebensowenig wie bislang die Vorgaben für die Wahlen zum Europäischen Parlament vereinheitlicht sind, gibt es auch kein europaweites einheitliches Datum. Da Irland, Großbritannien und die Niederlande traditionsgemäß Donnerstags wählen, fast alle anderen Mitgliedstaaten - erstmals auch Dänemark - jedoch wie Deutschland Sonntags zur Wahl gehen, findet die diesjährige Europawahl von Donnerstag, 10. Juni 2004 bis Sonntag, 13. Juni 2004 statt.

Wahltag für die Europawahl in Deutschland ist der 13. Juni 2004, an dem außerdem in Thüringen ein neuer Landtag sowie in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen und Sachsen-Anhalt neue Kommunalvertretungen gewählt werden.

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Die Wahlen zum Europäischen Parlament seit 1979

Der Rekordwert von europaweiten 63% der Wahlbeteiligung bei den ersten Europawahlen, die zwischen dem 7. und 10. Juni 1979 statt fanden, wurde bisher nie wieder erreicht. Damals gaben in Deutschland 65,7% der Bevölkerung ihre Stimme ab.

Im Vergleich hierzu: bei der letzten Europawahl kam es zu einer bundesweiten Wahlbeteiligung von 45,2%. Hierbei lag die höchste Wahlbeteiligung mit 63,8% in Rheinland-Pfalz, wohingegen lediglich 30,0% der Brandenburger an der Wahl zum 5. Europäischen Parlament interessiert waren.

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Aktualisiert am: 11.05.2004   Impressum | Design by [meteme.de]   Seite drucken | Seitenanfang